SMZ 013 Sterbehilfe – steht die Autonomie des Individuums über der Autonomie der Organisation?

Sterbehilfe - steht die Autonomie des Individuums über der Autonomie der Organisation?

Die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist bei diesem sensiblen Thema eindeutig. Nur wer "aus selbstsüchtigen Beweggründen" jemandem zum Selbstmord Hilfe leistet (z.B. durch Beschaffung einer tödlichen Substanz), wird nach Art. 115 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei der Suizidhilfe geht es darum, dem Patienten die tödliche Substanz zu vermitteln, die der Suizidwillige ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt. Organisationen wie EXIT leisten Suizidhilfe im Rahmen dieses Gesetzes. Sie sind nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden können.

Demgegenüber steht die Situation in Pflegeinstitutionen im Kanton Wallis. Heute lehnen fast alle Alters- und Pflegeheime im Kanton die aktive Sterbehilfe in ihren Häusern ab; im Oberwallis stellt das APH Englischgruss in Brig-Glis eine Ausnahme dar. Aktuell befasst sich das Walliser Kantonsparlament im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes mit der Schaffung einer Grundlage, die die Suizidhilfe in allen Alters- und Pflegeheimen zukünftig zulassen soll – hier zeichnet sich Widerstand ab. Die Befürworter argumentieren mit der Autonomie des Individuums – die Gegner der Vorlage sehen die Autonomie der Institutionen gefährdet. Die Sendung soll die moralisch schwierige Situation – neutral und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet – thematisieren und so einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs liefern.